Fischart
Schmerle
Barbatula barbatula
Die Schmerle lebt am Grund von klaren, schnell fließenden Bächen und kleinen Flüssen mit sandigem oder kiesigem Boden3. Sie braucht sauerstoffreiches, sauberes Wasser und gilt deshalb als guter Anze

Kleiner, walzenförmiger Bodenfisch mit sechs Barteln rund ums Maul und fein marmorierter, sandfarbener Haut1. Lebt nachtaktiv am Grund klarer, schnell fließender Bäche und durchwühlt dort Sand und Kies nach Nahrung1. Weil sie sauberes, sauerstoffreiches Wasser braucht, gilt sie als guter Anzeiger für intakte Gewässer2.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Sechs BartelnMarmorierte HautHelle Seitenlinie
- Walzenförmiger, langgestreckter Körper
- Sechs Barteln rund ums unterständige Maul
- Sehr kleine Schuppen, fast nackt wirkend
- Sandfarben bis bräunlich, dunkel marmoriert
- Heller Bauch, deutlich helle Seitenlinie
- Kein Dorn vor dem Auge (anders als Steinbeißer)
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr

Der Schlammpeitzger ist deutlich länger, längs gestreift und trägt 10 Barteln statt der 6 der Schmerle.
Schlammpeitzger im Lexikon
Der Steinbeißer hat einen seitlich stark abgeflachten Körper und einen aufrichtbaren Dorn unter dem Auge, der der Schmerle fehlt.
Steinbeißer im Lexikon
Der Gründling hat nur zwei Barteln am Maul und größere, deutlich sichtbare Schuppen; die Schmerle trägt 6 Barteln und wirkt nahezu schuppenlos.
Gründling im Lexikon
Die Groppe hat keine Barteln, einen großen breiten Kopf und große fächerförmige Brustflossen; die Schmerle trägt 6 Barteln und hat einen viel schmaleren Kopf.
Groppe im LexikonSteckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Die Schmerle lebt am Grund von klaren, schnell fließenden Bächen und kleinen Flüssen mit sandigem oder kiesigem Boden4. Sie braucht sauerstoffreiches, sauberes Wasser und gilt deshalb als guter Anzeiger für eine gute Wasserqualität2. Tagsüber versteckt sie sich unter Steinen, nachts geht sie auf Nahrungssuche1.
Verbreitung
In Deutschland ist die Schmerle fast überall verbreitet und vielerorts nicht selten4. Ihr Verbreitungsgebiet reicht über fast ganz Europa, vom Ural bis nach Irland und Ostspanien1. Sie fehlt nur im hohen Norden Skandinaviens, in Mittel- und Süditalien sowie auf dem südlichen Balkan1.
Nahrung
Die Schmerle frisst vor allem nachts und durchwühlt dabei den Sand und Kies nach Fressbarem1. Auf dem Speiseplan stehen Insektenlarven, kleine Krebstiere, Würmer, Schnecken und gelegentlich Fischlaich2. Bei der Suche helfen ihr die sechs Barteln rund ums Maul als Tast- und Geschmacksorgan1.
Fortpflanzung
Die Laichzeit liegt zwischen April und Juni2. Das Weibchen legt bis zu mehrere hundert klebrige Eier portionsweise auf steinig-kiesigem Grund im flachen Wasser ab, wo sie an Steinen und Pflanzen haften1. Das Männchen bewacht das Gelege, bis die Brut schlüpft2.
Angelwissen
Köder und Praxis
Die Schmerle steht fast immer direkt am Grund klarer Bäche, oft dicht unter Steinen. Wer sie gezielt fangen will, bietet einen kleinen Wurm grundnah und stationär an und fischt am besten in der Dämmerung oder nachts1, wenn die Fische zur Nahrungssuche aus ihren Verstecken kommen.
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit meist 10–15 cm und höchstens 21 cm bleibt die Schmerle sehr klein3.
In sauberen Bächen ist sie fast überall in Deutschland verbreitet und oft häufig4.
Wegen ihrer geringen Größe spielt sie als Drillfisch praktisch keine Rolle4.
In Osteuropa wird das fettreiche Fleisch geschätzt, bei uns ist sie als Speisefisch aber bedeutungslos4.
Sie lässt sich mit Schlammpeitzger und Steinbeißer verwechseln, ist aber an den sechs Barteln und dem fehlenden Augendorn zu erkennen1.
Kein besonderer Schutzstatus.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bayern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Berlin | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Brandenburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
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Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.