Gerät
Ständige fischereivorrichtungen
Ständige Fischereivorrichtungen sind fest installierte Fanganlagen, die dauerhaft im Gewässer verbleiben, zum Beispiel feststehende Fischwehre, Fischzäune oder Selbstfänge 1. In manchen Landesverordnungen zählen auch Stellnetze, Hamen oder Reusen dazu, wenn sie im Flussbett oder am Ufer fest verankert sind 1. Solche Anlagen gehören zur Berufsfischerei, brauchen oft eine Genehmigung der Fischereibehörde und müssen während der Schonzeiten beseitigt oder abgestellt werden 1. Für Angler sind sie nicht erlaubt, und von ausgelegten Netzen, Reusen und ständigen Fischereivorrichtungen ist ein Mindestabstand einzuhalten 1.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.