Fischart
Sterlet
Acipenser ruthenus
Der Sterlet lebt das ganze Jahr im Süßwasser und bevorzugt schnell fließende, sauerstoffreiche Flussabschnitte mit Kies- oder Sandgrund1. Anders als die großen Störe wandert er nicht ins Meer, sonde

Kleinster Vertreter der Störe mit langer, spitzer Schnauze, vier gefransten Bartfäden und fünf Reihen knöcherner Schilder statt Schuppen1. Lebt sein ganzes Leben im Süßwasser schnell fließender Flüsse und gründelt mit dem vorstülpbaren Maul nach Insektenlarven2. In Deutschland nur in der Donau heimisch und stark bedroht3.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Spitze SchnauzeVier BartfädenKnochenplattenSchiefe Schwanzflosse
- Kleinste Störart, schlanker, langgestreckter Körper
- Lange, spitze, leicht aufwärts gebogene Schnauze
- Vier gefranste Bartfäden vor dem Maul
- Unterständiges, vorstülpbares Maul ohne Zähne
- Fünf Reihen heller Knochenplatten statt Schuppen
- 60–70 kleine Seitenschilder, helle Flossensäume
- Asymmetrische Schwanzflosse, oben länger als unten
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr
Der Stör wird viel größer und hat glatte, nicht gefranste Bartfäden; der Sterlet bleibt klein und hat ausgefranste Barteln.
Der Sterlet hat deutlich mehr und kleinere Seitenschilder sowie helle Flossensäume, die dem Sibirischen Stör fehlen.
Steckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Der Sterlet lebt das ganze Jahr im Süßwasser und bevorzugt schnell fließende, sauerstoffreiche Flussabschnitte mit Kies- oder Sandgrund1. Anders als die großen Störe wandert er nicht ins Meer, sondern bleibt sein Leben lang im Fluss5. Tagsüber steht er meist dicht am Grund in tieferen Bereichen.
Verbreitung
Ursprünglich lebt er in den großen Flüssen zum Schwarzen, Asowschen und Kaspischen Meer sowie in sibirischen Strömen1. In Deutschland kommt er natürlich nur in der Donau bis nach Bayern vor3. Durch Besatzprojekte wie LIFE Sterlet wurden zwischen 2016 und 2021 über 235.000 Jungfische in Donau und March ausgesetzt, um den bedrohten Bestand zu stützen5.
Nahrung
Der Sterlet sucht seine Nahrung mit den vier Bartfäden am Grund und schnappt sie mit dem vorstülpbaren Maul auf2. Auf dem Speiseplan stehen vor allem bodenlebende Insektenlarven, kleine Krebstiere, Würmer und gelegentlich Fischlaich2. Große Tiere fressen ausnahmsweise auch kleine Fische.
Fortpflanzung
Gelaicht wird von April bis Juni bei Wassertemperaturen um 12–17 °C über kiesigem Grund in tieferen, strömenden Flussabschnitten2. Ein Weibchen legt rund 20.000–30.000 klebrige Eier pro Kilogramm Körpergewicht ab2. Männchen werden mit 3–7 Jahren geschlechtsreif, Weibchen erst mit 4–12 Jahren2.
Angelwissen
Köder und Praxis
Den Sterlet wirst du in Deutschland nicht gezielt beangeln dürfen, denn er ist streng geschützt und vom Aussterben bedroht7. Solltest du in der Donau einmal versehentlich einen haken, hältst du ihn schonend im Wasser und setzt ihn sofort und unverletzt zurück5. Jeder gemeldete Fang hilft zudem den Wiederansiedlungsprojekten.
Der Sterlet gilt trotz seiner geringen Größe als feinster Speisefisch der Störfamilie: Spitzenköche würzen das nussige, fast weiße Fleisch nur mit Salz und Pfeffer6. Wusstest du, dass sein Rogen einen begehrten, festen Kaviar liefert, der heute fast ausschließlich aus Zuchtanlagen stammt6?
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit typisch 40–60 cm bleibt der Sterlet klein für einen Stör, kann aber bis 125 cm und 16 kg erreichen4.
Als bodenorientierter Stör zieht er kräftig und ausdauernd, in Deutschland aber ohnehin geschützt und nicht beangelbar6.
Festes, mageres, fast weißes Fleisch mit mild-nussigem Geschmack gilt als Delikatesse, sein Rogen liefert hochwertigen Kaviar6.
Leicht mit anderen Störarten zu verwechseln; die gefransten Bartfäden und die vielen kleinen Seitenschilder sind die sichersten Unterscheidungsmerkmale1.
Ganzjahresschutz in Bayern. In den übrigen Ländern Schonzeiten und Mindestmaße.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bayern | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Berlin | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Brandenburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
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Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.