Fischart
Gründling
Gobio gobio
Der Gründling ist ein kleiner Bodenfisch, der sich in kleinen Schwärmen dicht über kiesigem oder sandigem Grund aufhält1. Er liebt sauberes, sauerstoffreiches Wasser in Bächen, Flüssen und Kanälen,

Kleiner Bodenfisch mit zwei kurzen Bartfäden und einer auffälligen Reihe dunkler Flecken an der Seite1. Lebt in kleinen Schwärmen dicht über sandigem oder kiesigem Grund in sauberen Bächen und Flüssen2. Wird selten länger als 15 cm3 und ist ein beliebter Köderfisch für Hecht, Zander und Barsch.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Zwei BartfädenUnterständiges MaulDunkle FleckenGroße Schuppen
- Schlanker, fast walzenförmiger Körper
- Zwei kurze Bartfäden in den Mundwinkeln
- Unterständiges Maul (zeigt nach unten)
- Große, gut sichtbare Schuppen
- Reihe dunkler Flecken entlang der Seitenlinie
- Rücken grünbraun, Bauch silbrig hell
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr

Die Schmerle hat sechs Barteln und winzige Schuppen, der Gründling nur zwei Barteln und große Schuppen.
Schmerle im Lexikon

Dem Blaubandbärbling fehlen Barteln ganz und er trägt ein dunkles Längsband; der Gründling hat zwei deutliche Barteln am Maul.
Blaubandbärbling im LexikonSteckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Der Gründling ist ein kleiner Bodenfisch, der sich in kleinen Schwärmen dicht über kiesigem oder sandigem Grund aufhält2. Er liebt sauberes, sauerstoffreiches Wasser in Bächen, Flüssen und Kanälen, kommt aber auch an den Ufern klarer Seen und im Brackwasser der Ostsee vor7. Am wohlsten fühlt er sich in flachen Bereichen mit wenig Strömung8.
Verbreitung
In Deutschland ist der Gründling fast überall zu finden, wo es sandigen oder kiesigen Boden gibt4. Verbreitet ist er über weite Teile Mittel- und Südosteuropas bis nach Asien2. Er gilt hierzulande als häufig und ungefährdet4.
Nahrung
Der Gründling sucht seine Nahrung am Boden und gründelt dabei buchstäblich im Sand7. Auf dem Speiseplan stehen kleine Bodentiere wie Insektenlarven, kleine Muscheln und Kleinkrebse2. Auch Pflanzenreste und winzige Würmer nimmt er auf.
Fortpflanzung
Die Laichzeit liegt im Mai und Juni, wenn das Wasser sich auf zwölf bis 18 Grad erwärmt1. Dann ziehen die Fische im Schwarm flussaufwärts; die Männchen tragen dabei einen weißen Laichausschlag am Kopf1. Ein Weibchen legt etwa 1.000 bis 3.000 klebrige Eier ab, die es an Pflanzen oder Steinen im flachen Wasser befestigt1.
Angelwissen
Köder und Praxis
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit meist 10–15 cm bleibt der Gründling klein; Ausnahmeexemplare erreichen bis 21 cm3.
Er kommt in fast allen Gewässern mit Sand- oder Kiesgrund vor und gilt als häufig und ungefährdet4.
Wegen seiner geringen Größe von selten über 15 cm bietet er beim Drill kaum Widerstand3.
Leicht mit Schmerle oder junger Barbe zu verwechseln; entscheidend ist die Zahl der Bartfäden — beim Gründling nur zwei6.
Ganzjahresschutz in Berlin, Brandenburg. In den übrigen Ländern Schonzeiten und Mindestmaße.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Keine Angabe | Nicht in LFischVO BW gelistet; keine Regelung | Quelle |
| Bayern | Keine Angabe | Keine Angabe | Keine Schonzeit, kein Mindestmass | Quelle |
| Berlin | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Brandenburg | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Keine Angabe | Nicht in LFischVO NRW gelistet; keine Regelung | Quelle |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.