Fischart
Flussperlmuschel
Margaritifera margaritifera
Die Flussperlmuschel lebt in klaren, sauerstoffreichen und sehr kalkarmen Bächen und kleinen Flüssen mit sauberem Kies- und Sandgrund1. Sie steckt halb eingegraben am Gewässergrund und reagiert sehr

Eine der langlebigsten Tiere überhaupt — einzelne Muscheln werden über 100 Jahre alt, in kalten Regionen sogar bis 2801. Sie lebt eingegraben in glasklaren, kalkarmen Bächen und filtert das Wasser blitzsauber2. Heute extrem selten und streng geschützt3: ein lebendes Wahrzeichen für ein gesundes Gewässer.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Nierenförmige SchaleDunkle AußenseiteWirbel mit Gold
- Schwere, dickwandige Schale, deutlich nierenförmig
- Aussen rostbraun bis schwarz gefärbt5
- Vorderende gerundet, Hinterende zungenförmig verlängert5
- Am Wirbel oft abgerieben, darunter goldener Schimmer5
- Im Schloss fehlen die Seitenzähne5
- Wird bis etwa 14 cm lang3
- Lebt eingegraben in sauberen, kalkarmen Bächen1
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr

Die Teichmuschel hat eine dünnere, hellere Schale und keinen goldenen Schimmer am Wirbel; sie lebt in stillen, nährstoffreichen Gewässern.
Malermuschel im LexikonDie Bachmuschel ist kleiner und weniger dickschalig; ihr fehlt die typische dunkle Nierenform mit goldenem Wirbel.
Steckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Die Flussperlmuschel lebt in klaren, sauerstoffreichen und sehr kalkarmen Bächen und kleinen Flüssen mit sauberem Kies- und Sandgrund5. Sie steckt halb eingegraben am Gewässergrund und reagiert sehr empfindlich auf Verschmutzung — schon wenig Dünger, Gülle oder Abwasser im Wasser bringt sie zum Sterben3. Naturnahe Bäche mit Wiesen und Wald am Ufer bieten ihr die besten Bedingungen5.
Verbreitung
Früher war die Flussperlmuschel in vielen sauberen Bächen Deutschlands häufig, heute gilt sie als nahezu ausgestorben3. Die letzten Restbestände liegen vor allem im Dreiländereck Bayern-Sachsen-Böhmen, in der Lüneburger Heide, in Rheinland-Pfalz und im Perlenbach in der Eifel5. Sie ist eines der größten Sorgenkinder des Naturschutzes in Europa3.
Nahrung
Die Flussperlmuschel ist ein reiner Filtrierer: Sie strudelt Wasser durch ihre leicht geöffnete Schale und filtert mit ihren Kiemen winzige Schwebeteilchen heraus2. Auf dem Speiseplan stehen Plankton, Bakterien und feinste Zerfallsstoffe aus dem Wasser2. Eine große Muschel kann dabei bis zu 40 Liter Wasser pro Stunde reinigen und hält so den Bach sauber2.
Fortpflanzung
Die Fortpflanzung läuft von August bis September6. Ein Weibchen entlässt jährlich rund vier Millionen winzige Larven, sogenannte Glochidien, ins Wasser6. Diese müssen sich innerhalb weniger Tage an den Kiemen einer Bachforelle festhaken — nur dieser eine Wirtsfisch ist geeignet6. Nach etwa neun Monaten an der Forelle lassen sie sich fallen und graben sich für Jahre in die Bachsohle ein, bevor eine junge Muschel sichtbar wird6.
Angelwissen
Köder und Praxis
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit 9-14 cm Schalenlänge eine eher kleine, aber für eine heimische Muschel durchaus stattliche Art1.
In Deutschland nahezu ausgestorben, nur noch wenige Restbestände in besonders sauberen Bächen3. Ein Angler begegnet ihr praktisch nie.
Eine festsitzende Muschel ohne jeden Drill — sie wird nicht beangelt.
Wird nicht gegessen und steht unter strengem Schutz3.
Die dunkle Nierenform mit goldenem Schimmer am Wirbel ist recht eindeutig, kann aber mit Teich- oder Bachmuschel verwechselt werden4.
Ganzjahresschutz in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen. In den übrigen Ländern Schonzeiten und Mindestmaße.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Bayern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Berlin | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Brandenburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
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Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.