Fischereirecht

Fischereiausübungsberechtigter

Ein Fischereiausübungsberechtigter ist, wer das Fischereirecht in einem Gewässer tatsächlich ausüben, also dort fischen darf 12. Dieses Recht erhält man durch einen Vertrag, etwa einen Fischereipacht- oder einen Fischereierlaubnisvertrag 1. Wichtig ist der Unterschied zum Fischereiberechtigten: Der Fischereiberechtigte ist der Inhaber des Rechts, kann es aber an andere weitergeben, die dann als Ausübungsberechtigte fischen dürfen 1. In der Praxis sind das oft Pächter oder Fischereivereine, die ein Gewässer gepachtet haben 2.

Abbildung zu Fischereiausübungsberechtigter
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishfishing rights holderAuch: leaseholder
NiederländischNederlandsvisrechthebbende
DänischDanskfiskeriberettiget
NorwegischNorsk (Bokmål)fiskerettshaver
SchwedischSvenskafiskerättsinnehavare
FinnischSuomikalastusoikeuden haltija
FranzösischFrançaistitulaire du droit de pêcheAuch: détenteur du droit de pêche
ItalienischItalianotitolare del diritto di pesca
SpanischEspañoltitular del derecho de pesca
KroatischHrvatskiovlaštenik ribolovnog prava
PolnischPolskiuprawniony do rybactwaAuch: użytkownik rybacki
TschechischČeštinauživatel rybářského revíruAuch: držitel rybářského práva

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Begriffe aus dem Fischereirecht – Fischereiverein Euskirchen
  2. 2Fischereiausübungsberechtigte – Anglerschmiede

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