Fischereirecht
Feuer am Gewässer
Damit ist das Entzünden von offenem Feuer, etwa eines Lagerfeuers oder Grills, am Angelplatz gemeint. Das ist nicht überall erlaubt: In Wald-, Moor- und Heidegebieten und in deren Nähe ist Feuer in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober verboten 1. An Bundeswasserstraßen ist offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht beim Angeln 1. Wegen der Waldbrandgefahr muss ein erlaubtes Feuer klein gehalten und ständig beaufsichtigt werden, bis es vollständig erloschen ist; bei Verstößen drohen hohe Bußgelder 1. Vor dem Feuermachen sollte man sich beim Gewässerwart oder der Behörde erkundigen.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.