Fischereirecht

Fischereirecht

Das Fischereirecht ist das Recht, in einem bestimmten Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen 1. Es gehört in der Regel dem Eigentümer des Gewässergrundstücks oder einem Pächter, der dieses Recht von ihm gepachtet hat 1. Wer dort angeln will, braucht zweierlei: zunächst den staatlichen Fischereischein als Nachweis der eigenen Sachkunde, und zusätzlich einen Erlaubnisschein (oft als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte), mit dem der Inhaber des Fischereirechts dir das Angeln an seinem Gewässer ausdrücklich gestattet 2. Ohne diese Erlaubnis ist das Angeln Fischwilderei, weil man dann das fremde Aneignungsrecht verletzt 1.

Abbildung zu Fischereirecht
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishfishing rightsAuch: fishery right, right of fishery
NiederländischNederlandsvisrecht
DänischDanskfiskeret
NorwegischNorsk (Bokmål)fiskerett
SchwedischSvenskafiskerätt
FinnischSuomikalastusoikeus
FranzösischFrançaisdroit de pêche
ItalienischItalianodiritto di pesca
SpanischEspañolderecho de pesca
KroatischHrvatskiribolovno pravo
PolnischPolskiprawo rybackieAuch: prawo do rybołówstwa
TschechischČeštinarybářské právo

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Fischereirecht – Wikipedia
  2. 2Fischer-Jugend: Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein

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