Fischereirecht
Fischereirecht
Das Fischereirecht ist das Recht, in einem bestimmten Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen 1. Es gehört in der Regel dem Eigentümer des Gewässergrundstücks oder einem Pächter, der dieses Recht von ihm gepachtet hat 1. Wer dort angeln will, braucht zweierlei: zunächst den staatlichen Fischereischein als Nachweis der eigenen Sachkunde, und zusätzlich einen Erlaubnisschein (oft als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte), mit dem der Inhaber des Fischereirechts dir das Angeln an seinem Gewässer ausdrücklich gestattet 2. Ohne diese Erlaubnis ist das Angeln Fischwilderei, weil man dann das fremde Aneignungsrecht verletzt 1.

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Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.