Fischereirecht
Fischereiberater
Ein Fischereiberater unterstützt die untere Fischereibehörde ehrenamtlich in wichtigen fischereilichen Fragen und muss bei grundsätzlichen Angelegenheiten angehört werden 12. Er wird von der Fischereibehörde nach Rücksprache mit den örtlichen Fischereiverbänden für mehrere Jahre, in einigen Bundesländern für fünf Jahre, bestellt; eine erneute Bestellung ist möglich 1. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn der Fischereiberater ungeeignet ist, seine Stellung missbraucht oder seine Pflichten trotz Mahnung vernachlässigt 1. Er ist beratend tätig und nicht mit dem kontrollierenden Fischereiaufseher zu verwechseln 3.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.