Fischereirecht

Fischereiberater

Ein Fischereiberater unterstützt die untere Fischereibehörde ehrenamtlich in wichtigen fischereilichen Fragen und muss bei grundsätzlichen Angelegenheiten angehört werden 12. Er wird von der Fischereibehörde nach Rücksprache mit den örtlichen Fischereiverbänden für mehrere Jahre, in einigen Bundesländern für fünf Jahre, bestellt; eine erneute Bestellung ist möglich 1. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn der Fischereiberater ungeeignet ist, seine Stellung missbraucht oder seine Pflichten trotz Mahnung vernachlässigt 1. Er ist beratend tätig und nicht mit dem kontrollierenden Fischereiaufseher zu verwechseln 3.

Abbildung zu Fischereiberater
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishfisheries consultantAuch: fisheries advisor
NiederländischNederlandsvisserijadviseur
DänischDanskfiskerikonsulentAuch: fiskerirådgiver
NorwegischNorsk (Bokmål)fiskerikonsulentAuch: fiskerirådgiver
SchwedischSvenskafiskerikonsulentAuch: fiskerådgivare
FinnischSuomikalastusasiantuntijaAuch: kalastusneuvoja
FranzösischFrançaisconseiller technique de pêcheAuch: conseiller piscicole
ItalienischItalianoconsulente ittico
SpanischEspañolconsultor de pescaAuch: asesor pesquero
KroatischHrvatskisavjetnik za ribarstvo
PolnischPolskidoradca rybacki
TschechischČeštinarybářský poradce

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1§ 46 HFischG Fischereiberater – anwalt24.de
  2. 2§ 47 ThürFischG Fischereiberater – anwalt24.de
  3. 3Fischereiaufsicht – Rheinfischereigenossenschaft NRW

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