Fischereirecht

Fischwilderei

Fischwilderei bedeutet, dass jemand ohne Berechtigung fischt und damit ein fremdes Fischereirecht verletzt 12. Wer also an einem Gewässer angelt, ohne die Erlaubnis des Berechtigten zu haben, begeht diese Straftat 2. Nach Paragraf 293 des Strafgesetzbuchs wird Fischwilderei mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 1. Schon das Hineinhalten der Angel ins Wasser kann strafbar sein, auch wenn gar kein Fisch gefangen wurde 2.

Abbildung zu Fischwilderei
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishfish poachingAuch: illegal fishing
NiederländischNederlandsvisstroperijAuch: stroperij
DänischDanskulovligt fiskeriAuch: fisketyveri
NorwegischNorsk (Bokmål)tjuvfiskeAuch: ulovlig fiske
SchwedischSvenskatjuvfiskeAuch: olovligt fiske
FinnischSuomisalakalastusAuch: luvaton kalastus
FranzösischFrançaisbraconnage de poissonsAuch: pêche illégale
ItalienischItalianobracconaggio itticoAuch: pesca di frodo
SpanischEspañolpesca furtivaAuch: furtivismo de pesca
KroatischHrvatskikrivolovAuch: nedozvoljeni ribolov
PolnischPolskikłusownictwo rybackieAuch: kłusownictwo
TschechischČeštinapytláctvíAuch: nelegální rybolov

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1StGB Paragraf 293 Fischwilderei - gesetze-im-internet.de
  2. 2Wikipedia - Fischwilderei

Wissen anwenden

Mit Lektionen und Fragen weiterlernen.

In der Angelmeister-App ist das Lexikon direkt mit deinem Lernweg verbunden.

App kennenlernen