Fischereirecht

Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe ist eine gesetzliche Gebühr, die Anglerinnen und Angler in den meisten Bundesländern zusätzlich zum Fischereischein zahlen müssen 1. Mit dem Geld werden Maßnahmen für gesunde Fischbestände und Gewässer finanziert, etwa Besatz, Hege, Gewässerpflege und wissenschaftliche Untersuchungen 2. Höhe und Regeln legt jedes Bundesland selbst fest, und einige Länder wie Niedersachsen und Sachsen erheben gar keine Fischereiabgabe 1.

Abbildung zu Fischereiabgabe
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishfishing levyAuch: fishery tax
NiederländischNederlandsvisrechtbijdrage
DänischDansklystfiskertegnAuch: fiskeriafgift
NorwegischNorsk (Bokmål)fiskeravgift
SchwedischSvenskafiskeavgift
FinnischSuomikalastonhoitomaksu
FranzösischFrançaistaxe piscicoleAuch: redevance milieux aquatiques
ItalienischItalianotassa di pescaAuch: concessione governativa di pesca
SpanischEspañoltasa de pescaAuch: licencia de pesca
KroatischHrvatskinaknada za ribolovAuch: ribolovni doprinos
PolnischPolskiopłata rybacka
TschechischČeštinarybářský poplatek

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Fishing-King - Fischereiabgabe erklaert
  2. 2Fischereiabgabe in Deutschland - Infos und Pflichten

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