Fischart
Malermuschel
Unio pictorum
Die Malermuschel lebt am Boden von langsam fließenden und stehenden Gewässern, also in Flüssen, Kanälen, Teichen und Seen1. Sie braucht sauberes, sauerstoffreiches Wasser und gräbt sich mit ihrem Fu

Längliche, gelblichgrüne Süßwassermuschel, die halb im Grund von Flüssen, Teichen und Seen eingegraben lebt1. Sie filtert pro Tag über 200 Liter Wasser und hält es so sauber2. Ihre Larven reisen ein paar Wochen als Anhalter auf Fischkiemen mit, bevor sie sich in den Boden eingraben3.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Lange SchaleKeilförmiges HinterendeFuß zum Eingraben
- Längliche Muschel, mehr als doppelt so lang wie hoch
- Schale gelblichgrün bis bräunlich, dickwandig
- Hinterende keilförmig verschmälert
- Ober- und Unterrand fast parallel
- Lebt eingegraben im Gewässergrund
- Kein Fisch, sondern eine Süßwassermuschel
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr
Die Teichmuschel ist breiter, bauchiger und dünnschaliger; die Malermuschel ist schmaler und langgestreckt.
Die Bachmuschel bleibt kleiner und lebt nur in sauberen Fließgewässern; ihre Schale ist eiförmiger.
Steckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Die Malermuschel lebt am Boden von langsam fließenden und stehenden Gewässern, also in Flüssen, Kanälen, Teichen und Seen1. Sie braucht sauberes, sauerstoffreiches Wasser und gräbt sich mit ihrem Fuß halb in sandigen oder schlammigen Grund ein1. Leichtes Brackwasser an Flussmündungen verträgt sie ebenfalls3.
Verbreitung
Die Art ist über fast ganz Europa verbreitet, nur der äußerste Süden und Norden fehlen1. In Deutschland kommt sie weit verbreitet vor, gilt aber wegen verschmutzter und verbauter Gewässer als rückläufig4. In manchen oberbayerischen Seen wie dem Tegernsee ist seit den 1980er-Jahren ein starker Rückgang zu beobachten1.
Nahrung
Die Malermuschel ist ein reiner Filtrierer: Sie saugt Wasser ein und siebt feine Schwebstoffe, Plankton und kleinste Lebewesen heraus3. Dabei kann ein einzelnes Tier mehr als 200 Liter Wasser pro Tag reinigen2. So wirkt sie wie ein natürlicher Wasserfilter und verbessert die Wasserqualität2.
Fortpflanzung
Die Weibchen tragen im Frühsommer in speziellen Brutfächern an den Kiemen rund 300.000 bis 400.000 Larven heran3. Diese winzigen Larven, Glochidien genannt, werden von April bis August ins Wasser entlassen und heften sich für etwa 3 bis 5 Wochen an die Kiemen von Fischen3. Danach lassen sie sich abfallen und graben sich als junge Muscheln in den Gewässergrund ein3.
Angelwissen
Köder und Praxis
Die Malermuschel ist eine besonders geschützte Art und kein Angelfisch5. Findest du beim Angeln eine solche Muschel, lass sie unbedingt im Wasser oder setze sie sofort vorsichtig an Ort und Stelle zurück. Schon das Mitnehmen ist verboten5.
Ihren Namen verdankt die Malermuschel den Malern früherer Zeiten, die ihre Schalen als kleine Farbnäpfchen zum Anrühren von Farbe nutzten. Ein einziges Tier filtert über 200 Liter Wasser am Tag und macht trübe Gewässer wieder klar2.
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit rund 7 bis 9 cm Schalenlänge ist die Malermuschel ein kleines Tier1.
Als festsitzende Muschel gibt es keinen Drill - sie wird nicht beangelt.
Kein Speisetier; als besonders geschützte Art darf sie nicht entnommen oder verzehrt werden5.
Leicht mit der bauchigeren Teichmuschel zu verwechseln; die Malermuschel ist schmaler und mehr als doppelt so lang wie hoch1.
Ganzjahresschutz in Nordrhein-Westfalen. In den übrigen Ländern Schonzeiten und Mindestmaße.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bayern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Berlin | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Brandenburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
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Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.