Fischereirecht

Fischereiausübung

Die Ausübung der Fischerei bedeutet das Hegen, Fangen und Aneignen von Fischen und anderen Wassertieren wie Krebsen oder Muscheln 1. Sie umfasst drei Teile: das Hegen (also den Fischbestand gesund und artenreich erhalten), das Fangen mit erlaubten Methoden und das Aneignen der gefangenen Tiere, ausgenommen geschützte Arten 12. Wer die Fischerei ausüben darf, heißt Fischereiausübungsberechtigter und darf Ufer und Zuwege so weit nutzen, wie es zum Angeln nötig ist 2. Für Angelschüler ist wichtig: Mit dem Recht zu fangen geht immer auch die Pflicht zur Hege einher 1.

Abbildung zu Fischereiausübung
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishexercise of fishing rightsAuch: fishing activity
NiederländischNederlandsuitoefening van de visserij
DänischDanskfiskeriudøvelse
NorwegischNorsk (Bokmål)utøvelse av fiske
SchwedischSvenskafiskeutövning
FinnischSuomikalastuksen harjoittaminen
FranzösischFrançaisexercice de la pêche
ItalienischItalianoesercizio della pesca
SpanischEspañolejercicio de la pesca
KroatischHrvatskiobavljanje ribolova
PolnischPolskiwykonywanie rybołówstwaAuch: prowadzenie gospodarki rybackiej
TschechischČeštinavýkon rybářského práva

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Fischereigesetz Land Brandenburg (BbgFischG)
  2. 2anwalt.org — Fischereigesetz und Fischereirecht

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