Fischereirecht

Gemeingebrauch

Gemeingebrauch bedeutet, dass jeder ein Gewässer in gewissem Umfang nutzen darf, etwa zum Baden oder Befahren mit kleinen Booten ohne Motor, solange niemand gestört oder geschädigt wird 1. Geregelt ist dieser Gemeingebrauch in den Wassergesetzen des Bundes und der Länder 2. Wichtig für Angler: Das Angeln gehört NICHT zum Gemeingebrauch 3. Das Recht zu fischen ist ein eigenes Recht und an das Eigentum am Gewässer gebunden, deshalb brauchst du zum Angeln immer einen Fischereischein und meist zusätzlich eine Erlaubnis für das jeweilige Gewässer 3.

Abbildung zu Gemeingebrauch
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishPublic useAuch: common use, public right of way
NiederländischNederlandsGemeen gebruik
DänischDanskAlmen brugAuch: offentlig brug
NorwegischNorsk (Bokmål)AllemannsrettenAuch: allmenn bruk
SchwedischSvenskaAllemansrättenAuch: allmänt bruk
FinnischSuomiJokaisenoikeusAuch: yleiskäyttö
FranzösischFrançaisUsage publicAuch: droit d'usage public
ItalienischItalianoUso pubblico
SpanischEspañolUso públicoAuch: aprovechamiento común
KroatischHrvatskiOpća uporabaAuch: javno korištenje
PolnischPolskiPowszechne korzystanieAuch: powszechne użycie
TschechischČeštinaObecné užívání

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Bezirksregierung Münster: Gemeingebrauch an Gewässern
  2. 2Legal Wiki: Benutzung der Gewässer
  3. 3anwalt.org: Fischereigesetz und Fischereirecht

Wissen anwenden

Mit Lektionen und Fragen weiterlernen.

In der Angelmeister-App ist das Lexikon direkt mit deinem Lernweg verbunden.

App kennenlernen