Fischereirecht
Gehölzschnitt verbot
Das Gehölzschnitt-Verbot verbietet es, Hecken, Gebüsche und Ufergehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen 12. Geregelt ist das im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) und dient vor allem dem Schutz brütender Vögel, die in dieser Zeit nisten und ihre Jungen aufziehen 2. Schonende Pflegeschnitte sind in diesem Zeitraum weiterhin erlaubt, ein radikaler Rückschnitt aber nicht 1. Für Angler ist das wichtig: Du darfst dir am Ufer keinen Angelplatz freischneiden, indem du Sträucher oder Schilf entfernst, sonst drohen Bußgelder 3.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.