Fischereirecht

Berufsfischer

Ein Berufsfischer (auch Erwerbsfischer) übt das Fischen hauptberuflich aus, um damit Geld zu verdienen, im Gegensatz zum Angler, der es als Freizeitbeschäftigung betreibt 1. Er braucht in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine fischereiwirtschaftliche Qualifikation und darf dann mit allen erlaubten Fanggeräten, etwa Netzen und Reusen, arbeiten 2. Das Fischereirecht in Deutschland ist Ländersache und in den jeweiligen Landesfischereigesetzen geregelt 2.

Abbildung zu Berufsfischer
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishcommercial fishermanAuch: professional fisherman
NiederländischNederlandsberoepsvisser
DänischDanskerhvervsfisker
NorwegischNorsk (Bokmål)yrkesfisker
SchwedischSvenskayrkesfiskare
FinnischSuomiammattikalastaja
FranzösischFrançaispêcheur professionnel
ItalienischItalianopescatore professionista
SpanischEspañolpescador profesionalAuch: pescador comercial
KroatischHrvatskigospodarski ribarAuch: profesionalni ribar
PolnischPolskirybak zawodowyAuch: rybak
TschechischČeštinaprofesionální rybářAuch: rybář z povolání

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Wikipedia: Fischer (Beruf)
  2. 2anwalt.org: Fischereigesetz und Fischereirecht

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