Naturschutz
Landschaftsschutzgebiet
Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein rechtlich festgelegtes Gebiet, das nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt wird, um die Natur, das Landschaftsbild und den Erholungswert zu erhalten 12. Verboten sind dort alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen 2. Der Schutz ist aber meist weniger streng als in einem Naturschutzgebiet, sodass die bisherige Nutzung (etwa Land- oder Forstwirtschaft) in der Regel weiter erlaubt bleibt 3. Für Angler heißt das: Angeln kann erlaubt sein, man muss aber die jeweilige Schutzverordnung des Gebiets beachten.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.