Fischart
Zingel
Zingel zingel
Der Zingel ist ein Bodenfisch, der ausschließlich in Fließgewässern mit kräftiger Strömung und kiesigem oder sandigem Grund lebt1. Er bevorzugt tiefere Flussabschnitte der Barben- und Äschenregion m

Sehr langgestreckter Bodenfisch der Donau mit walzenförmigem Körper, dünnem Schwanzstiel und zwei getrennten Rückenflossen1. Sein gelbbrauner Rücken trägt 6-7 dunkle Querbinden, und das unterständige Maul verrät den nachtaktiven Jäger am Kiesgrund12. In Deutschland ist er heute stark gefährdet und kommt fast nur noch in der bayerischen Donau vor3.
Sicher erkennen
Erkennungsmerkmale
Die markierten Bereiche zeigen dir, woran du diese Fischart sicher erkennst.
Zwei getrennte RückenflossenDunkle QuerbindenUnterständiges MaulDünner Schwanzstiel
- Sehr langgestreckter, fast walzenförmiger Körper
- Dünner, langer Schwanzstiel
- Zwei klar getrennte Rückenflossen
- Unterständiges Maul, Schnauze vorgezogen
- Gelbbrauner Rücken mit 6-7 dunklen Querbinden
- Lebt am Grund schneller Flüsse
Genau hinsehen
Verwechslungsgefahr

Der Streber bleibt deutlich kleiner (meist unter 20 cm), ist schlanker und hat keine Schuppen am Vorderbauch.
Streber im Lexikon
Der Schrätzer ist gedrungener, hat nur eine ungeteilte Rückenflosse und messinggelbe Flanken mit dunklen Längsstreifen statt Querbinden.
Schnätzer im LexikonSteckbrief
Lebensweise und Vorkommen
Lebensraum
Der Zingel ist ein Bodenfisch, der ausschließlich in Fließgewässern mit kräftiger Strömung und kiesigem oder sandigem Grund lebt1. Er bevorzugt tiefere Flussabschnitte der Barben- und Äschenregion mit einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 20-40 cm pro Sekunde1. Tagsüber drückt er sich flach an den Grund, nachts geht er aktiv auf Nahrungssuche2.
Verbreitung
Der Zingel kommt weltweit nur im Einzugsgebiet der Donau sowie der Flüsse Prut und Dnjestr vor — er ist also ein echter Donau-Fisch1. In Deutschland ist er heute sehr selten und lebt fast nur noch in der bayerischen Donau zwischen Regensburg und der österreichischen Grenze3. Sein Bestand ist stark zurückgegangen, weshalb es eigene Wiederansiedlungsprogramme gibt3.
Nahrung
Der Zingel ernährt sich räuberisch und sucht seine Beute am Grund4. Auf dem Speiseplan stehen Würmer, kleine Krebse, Insektenlarven und andere Bodentiere4. Größere Tiere fressen auch Fischlaich und kleinere Fische4.
Fortpflanzung
Die Laichzeit liegt im März und April4. Der Zingel ist ein sogenannter Kieslaicher: Er heftet seine klebrigen Eier in der Strömung direkt an den steinigen Grund1. Geschlechtsreif werden die Tiere mit drei bis vier Jahren, sobald sie etwa 13 cm groß sind4.
Angelwissen
Köder und Praxis
Der Zingel ist ganzjährig geschont und streng geschützt — er darf nicht gezielt beangelt werden5. Gerätst du in der Donau doch einmal als Beifang an einen, hake ihn vorsichtig im Wasser ab und setze ihn sofort schonend zurück3. Jeder einzelne Fisch zählt für den stark gefährdeten Bestand3.
Auf einen Blick
Eigenschaften und Einordnung
Die sechs Werte fassen das Profil kompakt zusammen. 5 steht jeweils für eine starke Ausprägung.
Mit durchschnittlich 15-30 cm und maximal etwa 50 cm bleibt der Zingel ein eher kleiner Fisch4.
Der Zingel ist in Deutschland sehr selten und lebt fast nur noch in der bayerischen Donau zwischen Regensburg und der Grenze3.
Als kleiner Bodenfisch hat der Zingel kaum Bedeutung für den Drill — zudem ist er ganzjährig geschont und darf nicht beangelt werden5.
Der Zingel lässt sich leicht mit dem nahe verwandten Streber und dem Schrätzer verwechseln, die im selben Donaugebiet leben6.
Ganzjahresschutz in Baden-Württemberg, Bayern. In den übrigen Ländern Schonzeiten und Mindestmaße.
Fischereirecht
Schonzeiten und Mindestmaße
Übernommener Datenstand: 10. August 2026.
Vorschriften können sich ändern und zusätzlich vom Gewässer oder Fischereiberechtigten abhängen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle und dein Erlaubnisschein.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Hinweis | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Bayern | Keine Angabe | Ganzjährig geschützt | – | Quelle |
| Berlin | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Brandenburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Bremen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hamburg | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Hessen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Niedersachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Rheinland-Pfalz | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Saarland | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Sachsen-Anhalt | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Schleswig-Holstein | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
| Thüringen | Keine Angabe | Keine Angabe | – | – |
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Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 10. August 2026.