Fischereirecht

Mindestmaß

Das Mindestmaß ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlänge, die ein Fisch erreicht haben muss, damit man ihn entnehmen (also mitnehmen) darf. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse 1. Der Sinn dahinter: Jeder Fisch soll mindestens einmal laichen, sich also fortpflanzen können, bevor er gefangen wird — so bleibt der Bestand erhalten 12. Ist ein gefangener Fisch zu klein (untermaßig), musst du ihn unverzüglich und schonend wieder ins Wasser zurücksetzen 1. Da die Fischerei in Deutschland Ländersache ist, gelten die Mindestmaße je nach Bundesland und Fischart unterschiedlich 2.

Abbildung zu Mindestmaß
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishminimum size limitAuch: minimum size, legal size
NiederländischNederlandsminimummaatAuch: minimumgrootte
DänischDanskmindstemål
NorwegischNorsk (Bokmål)minstemål
SchwedischSvenskaminimimått
FinnischSuomialamitta
FranzösischFrançaistaille minimale de captureAuch: taille minimale, maille
ItalienischItalianomisura minimaAuch: taglia minima
SpanischEspañoltalla mínimaAuch: medida mínima
KroatischHrvatskiminimalna mjeraAuch: najmanja mjera
PolnischPolskiwymiar ochronny
TschechischČeštinanejmenší lovná míraAuch: lovná míra

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Fischereirecht — Berlin.de
  2. 2Schonzeit & Mindestmaß beim Angeln: Bedeutung & Regeln

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