Fischereirecht
Mindestmaß
Das Mindestmaß ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlänge, die ein Fisch erreicht haben muss, damit man ihn entnehmen (also mitnehmen) darf. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse 1. Der Sinn dahinter: Jeder Fisch soll mindestens einmal laichen, sich also fortpflanzen können, bevor er gefangen wird — so bleibt der Bestand erhalten 12. Ist ein gefangener Fisch zu klein (untermaßig), musst du ihn unverzüglich und schonend wieder ins Wasser zurücksetzen 1. Da die Fischerei in Deutschland Ländersache ist, gelten die Mindestmaße je nach Bundesland und Fischart unterschiedlich 2.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.