Fischereirecht
Tierschutz schlachtverordnung
Die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) ist das deutsche Regelwerk, das genau vorschreibt, wie ein Fisch betäubt und getötet werden muss 1. Einen Fisch, den du mitnehmen willst, musst du zuerst mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf betäuben und dann sofort durch einen Herzstich oder Kiemenschnitt töten 1. Für Aale und Plattfische gelten Ausnahmen, weil bei ihnen der Schlag kaum wirkt – sie werden direkt durch einen Stich getötet 1. Den nötigen Sachkundenachweis dafür bekommst du automatisch mit dem Bestehen der Fischereiprüfung 1. Die Betäubung gilt als wirksam, wenn der Fisch keine Reflexe mehr zeigt und die Kiemen sich nicht mehr bewegen 2.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.