Gewässerkunde
Offene und geschlossene Gewässer
Im Fischereirecht unterscheidet man offene und geschlossene Gewässer danach, ob Fische frei ein- und auswandern können. Offene Gewässer sind etwa Flüsse und große Seen, die natürlich miteinander verbunden sind und in denen die Fische wild und frei schwimmen 1. Geschlossene Gewässer sind dagegen künstlich angelegte Stillgewässer wie Fisch- oder Angelteiche, denen eine für den Fischwechsel geeignete Verbindung zu einem natürlichen Gewässer fehlt 1. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil in offenen Gewässern oft strengere fischereirechtliche Regeln gelten, während kleine private Teiche teils ausgenommen sind 2.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
Nachvollziehbar
Quellen
Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.