Fischereirecht

obere Fischereibehörde

Die obere Fischereibehörde ist eine staatliche Stelle, die in einem Bundesland für übergeordnete Fischerei-Aufgaben zuständig ist 1. Sie berät und beaufsichtigt die unteren Fischereibehörden und die Fischereiaufseher, gibt fachliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren ab und kann Gewässerabschnitte als Fischschonbezirke ausweisen 12. Da Fischerei in Deutschland Ländersache ist, ist sie je nach Bundesland zum Beispiel bei den Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen angesiedelt 2.

Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishupper fisheries authorityAuch: higher fisheries authority
NiederländischNederlandshogere visserijautoriteit
DänischDanskøverste fiskerimyndighed
NorwegischNorsk (Bokmål)overordnet fiskerimyndighet
SchwedischSvenskahögre fiskerimyndighet
FinnischSuomiylempi kalastusviranomainen
FranzösischFrançaisautorité supérieure des pêches
ItalienischItalianoautorità ittica superiore
SpanischEspañolautoridad pesquera superior
KroatischHrvatskiviše ribarsko tijeloAuch: viša ribarska uprava
PolnischPolskiwyższy urząd rybackiAuch: wyższa władza rybacka
TschechischČeštinavyšší rybářský úřad

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juni 2026.

  1. 1Bezirksregierung Duesseldorf - Aufgaben der oberen Fischereibehoerde
  2. 2Regierungspraesidium Giessen - Obere Fischereibehoerde

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