Fischereirecht

Jagdrecht

Das Jagdrecht ist die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere zu hegen, zu jagen und sich anzueignen 1. Es ist fest mit dem Eigentum am Grundstück verbunden 1. Für Angler ist wichtig, es vom Fischereirecht zu unterscheiden: Das Fischereirecht regelt eigenständig den Fang und die Aneignung von Fischen und anderen Wassertieren, während das Jagdrecht für Wild an Land gilt 2. Beide sind gleichrangige Rechte mit ähnlichen Schutzregeln, betreffen aber unterschiedliche Tiere.

Abbildung zu Jagdrecht
Reise-WörterbuchDer Begriff in zwölf Sprachen
EnglischEnglishhunting rightsAuch: hunting law
NiederländischNederlandsjachtrechtAuch: jachtwet
DänischDanskjagtretAuch: jagtlov
NorwegischNorsk (Bokmål)jaktrettAuch: jaktlov
SchwedischSvenskajakträttAuch: jaktlag
FinnischSuomimetsästysoikeusAuch: metsästyslaki
FranzösischFrançaisdroit de chasse
ItalienischItalianodiritto di caccia
SpanischEspañolderecho de caza
KroatischHrvatskipravo lovaAuch: lovno pravo
PolnischPolskiprawo łowieckie
TschechischČeštinaprávo myslivostiAuch: lovecké právo

Nachvollziehbar

Quellen

Datenstand des Lexikon-Eintrags: 04. Juli 2026.

  1. 1§ 3 JWMG - Jagdrecht und Jagdausübungsrecht
  2. 2Fischereirecht - Begriff und Abgrenzung

Wissen anwenden

Mit Lektionen und Fragen weiterlernen.

In der Angelmeister-App ist das Lexikon direkt mit deinem Lernweg verbunden.

App kennenlernen